Bußgelder und Geldauflagen

Unterstützen Sie uns mit Ihren Bußgeldzuweisungen!

Bußgeldzuweisungen und Geldauflagen sind für KEINE MACHT DEN DROGEN e. V. ein wichtiger Bestandteil zur Finanzierung von Suchtpräventionsprojekten – und sie sind gut investiert:

Seit 1996 klären wir Kinder und Jugendliche sowie erwachsene Multiplikatoren mit vielfältigen Projekten über die Risiken des Konsums von Suchtmitteln auf. Außerdem geben wir ihnen Tipps, wie sie ihre Freizeit suchtfrei gestalten können.

Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial zu unseren Präventionsprojekten zu. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an .

Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Reibungsloses Bußgeldmanagement

  • Wir verfügen über ein separates Bußgeldkonto:
    IBAN: DE12 7002 0270 0659 7033 27
    BIC: HYVEDEMMXXX
    Uni Credit Bank AG
  • Wir stellen keine Zuwendungsbescheinigungen bei Geldauflagen aus.
  • Wir informieren Sie stets aktuell in unseren Informationsschriften über aktuelle Maßnahmen und Projekte, für deren Finanzierung wir Ihre Zuweisungen verwenden.
  • Wir stellen Ihnen gerne selbstklebende Adress-Aufkleber mit unserem Bußgeldsonderkonto sowie Zahlscheinvordrucke zur Verfügung.
  • Wir informieren Sie umgehend über eingegangene und versäumte Zahlungen.
  • Datenschutzbestimmungen werden bei uns strengstens erfüllt: Ausführliche Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Transparenz

Die ordnungsgemäße Buchführung des gemeinnützigen Fördervereins KEINE MACHT DEN DROGEN e. V. wird jährlich von einem unabhängigen Steuerberater bescheinigt.

OLG-Listeneintrag: KEINE MACHT DEN DROGEN e. V. erhält regelmäßig Geldauflagen und ist seit 2003 bundesweit bei allen Oberlandesgerichten (Ausnahme Bremen) als Empfänger von Bußgeldern im Verzeichnis der überregionalen gemeinnützigen Einrichtungen eingetragen.