Unterstützen Sie uns mit Ihren Bußgeldzuweisungen!
Geldauflagen sind für KEINE MACHT DEN DROGEN e. V. ein wichtiger Bestandteil zur Finanzierung von Drogen- und Suchtpräventionsprojekten für Kinder und Jugendliche - und sie sind gut investiert:
Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu stärken, um „NEIN" zu sagen zu Drogen und Gewalt - bevor das „Kind" in den Brunnen gefallen ist. Schaffen es die Kinder, „NEIN" zu sagen, kann dies der Gesellschaft in der Folge erhebliche finanzielle Mittel ersparen.
Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial zu unseren Präventionsprojekten zu. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an info[at]kmdd.de.
Vielen herzlichen Dank für Ihre großartige Unterstützung!
Reibungsloses Bußgeldmanagement
Wir verfügen über ein separates Bußgeldkonto: Konto 659 703 327 - BLZ 700 202 70 Uni Credit Bank AG - HypoVereinsbank IBAN DE0370020270659703327 BIC HYVEDEMMXXX
Wir stellen keine Zuwendungsbescheinigungen bei Geldauflagen aus.
Wir informieren Sie stets aktuell in unseren Informationsschriften über aktuelle Maßnahmen und Projekte, für deren Finanzierung wir Ihre Zuweisungen verwenden.
Wir stellen Ihnen gerne selbstklebende Adress-Aufkleber mit unserem Bußgeldsonderkonto sowie Zahlscheinvordrucke zur Verfügung.
Wir informieren Sie umgehend über eingegangene und versäumte Zahlungen.
Das Rechnungswesen des gemeinnützigen Fördervereins KEINE MACHT DEN DROGEN e. V. wird jährlich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft, so auch die korrekte Verwaltung und Verwendung der Geldauflagen.
OLG-Listeneintrag: KEINE MACHT DEN DROGEN e. V. erhält regelmäßig Geldauflagen und ist seit 2003 bundesweit bei allen Oberlandesgerichten als Empfänger von Bußgeldern im Verzeichnis der überregionalen gemeinnützigen Einrichtungen eingetragen.